DStV appelliert für Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021

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Auch ein Jahr nach Beginn der Pandemie müssen die meisten Unternehmen darum kämpfen, die Krise zu meistern. Die wichtigste Maßnahme dieser Tage bleibt, die Liquidität im Unternehmen zu sichern. Nun droht vielfach ein erneuter Mittelabfluss: die Fälligkeit der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 steht vor der Tür. Der DStV macht sich für eine Aussetzung der Zahlungen stark.
Bereits im Frühjahr 2020 unterstützten die Finanzministerien des Bundes und der Länder die in der Krise gebeutelten Unternehmen dankenswerterweise schnell und unbürokratisch mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen (vgl. FAQ „Corona“ Steuern). Ein besonders effektiver Schritt: Unternehmen konnten ihre bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer 2020 auf Antrag kurzfristig zurückerhalten. Hierfür wurde die bereits gezahlte Sondervorauszahlung auf „Null“ herabgesetzt und anschließend erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen war. Heute, ein knappes Jahr später, hat sich die Situation vieler Unternehmen noch einmal deutlich verschärft. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich deshalb in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen gewandt und eindringlich darum gebeten, die Unternehmen auch 2021 von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung freizustellen. Hierdurch würde dringend erforderliche Liquidität in den Unternehmen belassen, ohne dass dem Fiskus tatsächlich etwas verloren geht. Hintergrund: Die Sondervorauszahlung wird ohnehin regelmäßig im Dezember jeden Jahres mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet. Stand: 14.1.2021 Lesen Sie hierzu auch: Corona: Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten Durchbruch bei Fristverlängerung Kanzleialltag coronabedingt nicht mehr stemmbar: DStV-Engagement erreicht Entlastung für die Praxis

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