Drehen an steuerlichen Stellschrauben erneut geboten
Die Corona-Lage spitzt sich erneut zu. Aus Sicht des DStV ist es Zeit, nochmals kurzfristige steuerliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. DStV-Präsident Lüth wandte sich daher jüngst an den neuen Finanzminister MdB Christian Lindner. Er drängte darauf, kleine und mittlere Kanzleien, Wirtschaft und Arbeitnehmer zu stärken.
Die andauernde Pandemie hat die Gesellschaft im Griff. Viele Unternehmen bangen um ihre Existenz und die Sorgen der Arbeitnehmer sind groß. Diese besondere Ausnahmesituation sorgt für übervolle Schreibtische in kleinen und mittleren Steuerkanzleien. Neben der Unterstützung im Rahmen diverser Hilfsprogramme sorgen anstehende Fristen, wie die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften oder die sich nähernde Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020, für einen immensen Workload. Zeit zu handeln! Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) richtete sich in seiner DStV-Stellungnahme S 11/21 an MdB Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, und wirbt für konkrete steuerliche Maßnahmen, um kleine und mittlere Kanzleien, Wirtschaft und Arbeitnehmer erneut kurzfristig zu stärken.
Oberste Priorität: Fristenentzerrung!
Allen voran forderte der DStV zum wiederholten Mal eine zeitnahe Entlastung hinsichtlich der drohenden Fristenballung. Der Finanzausschuss des Bundestags wird sich in einer seiner ersten Sitzungen mit den Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bzw. dem vorübergehenden Verzicht von Ordnungsgeldverfahren für verspätet offengelegte Jahresabschlüsse 2020 befassen (vgl. DStV-Meldung vom 9.12.2021). Der DStV hob gegenüber Bundesfinanzminister Lindner nachdrücklich die Dringlichkeit dieser Maßnahmen hervor und warb dafür, dass der neue BMF-Chef sie gemeinsam mit den Ländern fördern möge.
Branchenunabhängige steuerfreie Corona-Zahlung gefordert
Der Medienberichterstattung zur Einigung von Gewerkschaften und Arbeitgebern am 29.11.2021 zufolge sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst neben 2,8 % mehr Geld eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 € erhalten.
Rein branchenspezifische Steuer-Bonbons sind schwer vermittelbar; schließlich leiden nicht nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter den andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Da der steuerfreie Corona-Bonus (§ 3 Nr. 11a EStG) in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 nur bis 1.500 € steuerfrei gewährt werden kann, ist der zusätzliche Motivationseffekt in den meisten Fällen bereits verpufft. Der DStV regte daher eine Erhöhung des Betrags (auf 2.800 €) sowie eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums bis Ende 2022 an.
Weiterer dringender Handlungsbedarf
Der Schuh drückt jedoch auch an anderen Stellen. Die Liquiditätsnot der kleinen und mittleren Unternehmen steigt angesichts der sich verschärfenden Pandemie-Lage erneut. Insofern regte der DStV an, wie in den vergangenen Krisenzeiträumen die Sondervorauszahlung für umsatzsteuerliche Dauerfristverlängerungen auszusetzen. Dieses Mittel habe sich zur Liquiditätsschonung der Unternehmen bewährt.
Außerdem monierte der DStV auch die im Koalitionsvertrag unzureichend geplante „verbesserte Verlustverrechnung“. Er zeigte auf, dass die aktuellen Überlegungen zu einer Ausweitung des Rücktragszeitraums auf zwei Jahre nicht ausreichen würden, um die Liquiditätsnot kleiner und mittlerer Unternehmen zu lindern. Wie seit Beginn der Pandemie warb er für einen längeren Rücktragszeitraum.
Ferner regte er weitere Übergangsregelungen für in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG an und forderte, die Vertretungsbefugnisse beim Kurzarbeitergeld praxisgerecht auszugestalten.