Digital Services Act im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments abgestimmt
Am 14.12.2021 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments über den sog. Digital Services Act, also das Gesetz über digitale Dienste, abgestimmt. Die Einführung des Gesetzes ist für den Berufstand vorteilhaft.
Die Verwendung von Ende-zu-Ende verschlüsselter Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal gehören längst zum privaten und beruflichen Alltag. Gerade für den Berufstand als Berufsgeheimnisträger ist die Verschlüsselung dieser Dienste von größter Bedeutung. Deshalb ist es erfreulich, dass die Abgeordneten des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments bei der Abstimmung zum Digital Services Act am 14.12.2021 einem Verschlüsselungsverbot digitaler Messenger-Dienste eine Absage erteilt haben.
Zudem soll der Digital Services Act den Kampf gegen illegale Inhalte auf Plattformen verbessern. Damit können künftig auch berufsrechtliche Regeln im Internet besser durchgesetzt werden, etwa zur Löschung von Anzeigen und Angeboten von Leistungen berufsfremder Dienstleister, die dem Berufstand vorbehalten sind.
Der Digital Services Act wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. Danach werden die Vertreter und Vertreterinnen von EU-Parlament und EU-Rat im sog. Trilogverfahren eine gemeinsame Position abstimmen.