Der DStV schaltet sich ein – Digitaler EU-Binnenmarkt kein Einfallstor für den Abbau von Berufsrechten
Unter Berücksichtigung der Argumente des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) stimmte der Binnenmarktauschuss des EU-Parlaments für einen Initiativbericht, der unter anderem die Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt zum Ziel hatte.
Digitales kennt keine nationale Grenzen. Der digitale EU-Binnenmarkt gilt deshalb als der Teil des EU-Binnenmarkts, der am einfachsten zu deregulieren ist. Das betrifft einerseits Google & Co; doch mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse zwangsläufig auch immer mehr die Tätigkeiten der beratenden und prüfenden Berufe. Daher hat der DStV das laufenden Verfahren des Initiativberichts zur „Beseitigung von Hindernissen für einen funktionieren digitalen Binnenmarkt“ (2020/2216) intensiv begleitet. Frühzeitig gelang es wichtige Änderungsvorschläge zum ursprünglichen Berichtsentwurf der irischen Berichterstatterin, Deirdre Clune (EVP), einzubringen, die sich im abgestimmten Berichtstext wiederfinden.
So hat sich der DStV etwa dafür eingesetzt, dass der pauschale Begriff „Hindernis“ präzisiert wurde. Damit ist klargestellt, dass lediglich Hindernisse im Bericht genannt werden, die als „ungerechtfertigt“ gelten und nicht sog. „gerechtfertigte Hindernisse“, wie etwa das deutsche Berufsrecht der beratenden und prüfenden Berufe, das in verhältnismäßiger Weise etwa dem Verbraucherschutz dient. Außerdem hat der DStV erfolgreich dafür geworben, dass der Leitsatz der Kommissionsvizepräsidentin Margarethe Vestager, „Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein“, in die Kompromissänderungsanträge Eingang fand. Dadurch war sichergestellt, dass diese auch mit großer Mehrheit verabschiedet wurden.
Der Bericht wurde am 19.5.2021 im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt.