"Damit die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird". DStV-Interview mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier

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Wo stehen wir bei den Corona-Hilfen? Im Gespräch mit dem DStV erklärt der Bundeswirtschaftsminister den Status quo und würdigt die Rolle der Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier // Bildnachweis: Susanne Eriksson/BMWi
1. Frage DStV: Was sind Ihre wichtigsten Ziele in der Corona-Pandemie? Altmaier: „Wir müssen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. Deshalb ist der aktuelle Teil-Lockdown leider weiter erforderlich. Aber natürlich müssen wir zugleich die Substanz unserer Wirtschaft mit aller Kraft erhalten. Wir haben hierzu einen umfassenden Rettungsschirm für die Wirtschaft und die Beschäftigten aufgespannt, der Vieles abfedern konnte. Fakt ist aber auch, dass mit der Dauer der Pandemie die Not und Probleme gerade vieler kleiner Unternehmen steigen und bei vielen kleinen Unternehmen die Sorge steigt, ihr Lebenswerk nicht fortführen zu können. Daher haben wir unserer Unterstützungsprogramme nochmal aufgestockt und bis Ende Juni 2021 verlängert. Klar ist aber: die Wirtschaft braucht eine Öffnungsperspektive. Die begonnenen Impfungen machen Mut für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität. Je schneller wir mit dem Impfen vorankommen, desto schneller geht es auch mit der Wirtschaft wieder bergauf.“ 2. Frage DStV: Welche Hilfen stehen derzeit im Fokus? Altmaier: „Im Fokus vieler Unternehmen stehen jetzt die November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe III. Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10. Februar beantragt werden, die Abschlagszahlungen fließen seit dem 11. Februar. Das ist ein wichtiges Signal, gerade für den Einzelhandel oder viele Friseure, die derzeit weiter geschlossen sind und nicht arbeiten können. Mit der Überbrückungshilfe III sind staatliche Hilfen in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen.“? 3. Frage DStV: Wie wichtig war für das Bundeswirtschaftsministerium und für Sie die Einbindung der Steuerberaterinnen und Steuerberater bei der Durchführung der Hilfsprogramme? Altmaier: „Bei der Beantragung und Prüfung der Corona-Hilfen haben die Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Schlüsselrolle inne und leisten einen entscheidenden Beitrag bei der Bewältigung der Krise. Als sogenannte prüfende Dritte weisen sie den wirtschaftlich in Not geratenen Unternehmen und Selbständigen den Weg durch die Hilfsprogramme. Durch Einsatz Ihres Berufsstandes kommt die Hilfe dort an, wo sie benötigt wird. Aber die Steuerberaterinnen und Steuerberater vermitteln nicht nur die finanziellen Hilfen, sie sind auch erster Ansprechpartner für Unternehmer und Selbständige in existenzieller und unverschuldeter Notlage. Da liegen die Nerven oft blank, da müssen die Steuerberater vor Ort aufrichten, erläutern, Kritik aushalten und um Verständnis werben. Eine schwierige und äußerst anspruchsvolle Aufgabe, die Ihre Mitglieder jeden Tag mit viel Fingerspitzengefühl und Sachverstand meistern. Dafür spreche ich meine besondere Anerkennung und meinen Dank aus.“ 4. Frage DStV: In welchen Fällen konnte der fachliche Input des DStV zu Verbesserungen führen? Altmaier: „Als direkte Ansprechpartner vor Ort kennen die Steuerberaterinnen und Steuerberater die Sorgen und Nöte der Unternehmen am besten. Sie als Deutscher Steuerberaterverband haben diesen für uns so wichtigen Blick aus der Praxis Ihrer Mitglieder immer wieder eingebracht und so auch unnötige Bürokratie verhindert. Die ursprünglich vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Eintragung von GbRs ins Transparenzregister konnten wir dank der Hinweise der Steuerberater verhindern. Ebenso haben wir die dringende Bitte aus der Praxis zur Verlängerung der Antragsfristen schnell umgesetzt. So kann die Überbrückungshilfe II nunmehr bis Ende März 2021 beantragt werden, die November- und Dezemberhilfe bis Ende April 2021. Wir haben jüngst auch die Hotline für Steuerberater nochmal verbessert. Seit dem 9. Februar unterstützen über 50 qualifizierte Fachexperten die Hotline, um auch steuerrechtliche Spezialfragen im direkten Austausch schnell klären zu können.“ 5. Frage DStV: Warum konnten aber viele Lösungsvorschläge des DStV nicht immer in der Ausgestaltung der Programme umgesetzt werden? Altmaier: „Die Hilfsprogramme der Bundesregierung müssen vielen Zielen genügen und mit zahlreichen Partnern abgestimmt werden. Die Programmdetails werden innerhalb der Bundesregierung und mit 16 Bundesländern verhandelt. Das Beihilferecht und das Haushaltsrecht setzen unserem Wunsch nach mehr Hilfe für die Unternehmen immer wieder Grenzen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir gerade im Austausch mit der Europäischen Kommission hart verhandeln und immer versuchen, die für die Unternehmen bestmögliche Lösung durchzusetzen. So ist uns vor einigen Wochen gelungen, eine deutliche Flexibilisierung der November- und Dezemberhilfe zu erreichen. Unternehmer haben jetzt ein umfassendes Wahlrecht, auf welche beihilferechtliche Grundlage sie ihren Antrag stützen. Ich möchte daher auch Sie ermuntern, nicht locker zu lassen und Ihre Punkte einzubringen, damit wir gemeinsam weiterhin bestmöglich im Interesse unserer Wirtschaft und der vielen Beschäftigten daran arbeiten, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Herzlichen Dank und großen Respekt für Ihre Arbeit!“ Stand: 14.2.2021

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