Bundesfinanzminister Lindner empfängt DStV-Präsidenten Lüth
Im Gespräch mit der Spitze des BMF verdeutlichte DStV-Präsident Lüth die drängendsten Anliegen der kleinen und mittleren Kanzleien. Bundesminister Lindner würdigte die Bedeutung des Berufsstands als Lebenspartner mit hoher wirtschaftlicher Kompetenz.
Trotz der gegenwärtigen Herausforderungen nahmen sich Bundesfinanzminister MdB Christian Lindner und Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen (BMF), viel Zeit für die Belange der kleinen und mittleren Kanzleien.
StB Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), rief zuvorderst den Fristendruck auf die Agenda. An allen Ecken und Enden belasten Zusatzaufgaben die Praxis: Die Anträge und Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen und die Grundsteuer-Feststellungserklärungen seien nur drei Beispiele – so Lüth. Insofern warb er im Kontext des im 4. Corona-Steuerhilfegesetz geplanten Fristenkonzepts u.a. für eine Verlängerung der Steuererklärungsfristen 2021 bis Ende August 2023. Lindner und Hölscher zeigten großes Verständnis für die Dringlichkeit der Anliegen.
Außerdem erörterten die Anwesenden die Modernisierung der Betriebsprüfung und die Zinsreform. Lüth betonte, dass bei der nahenden Reform der Betriebsprüfung keine Unterscheidung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und großen Unternehmen erfolgen dürfe. Bei der Vollverzinsung seien ein niedrigerer Zinssatz als der Geplante und ein transparenter Anpassungsautomatismus notwendig. Lindner deutete an, dass die Zinshöhe diskutabel sei.
Der DStV wurde zudem von RAin/StBin Sylvia Mein (DStV‑Geschäftsführerin) und Daniela Ebert, LL.M. (Referatsleiterin Steuerrecht) vertreten.