Anti-Geldwäsche-Konferenz der German Tax Advisers

© (v.l.n.r.) MdEP Markus Ferber (CSU), stellvertretende Generaldirektorin der EU-Kommission, Alexandra Jour-Schröder, Moderator Hendrik Kafsack (FAZ) und StB Dr. Holger Stein diskutieren den Vorschlag zum Anti-Geldwäsche-Paket // Bildnachweis: Markris-Kourkolos Petros

Am 17.11.2021 veranstalteten die German Tax Advisers die Brüsseler Konferenz zum neuen Vorschlag der EU-Kommission für ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche. Im Zentrum der Debatte standen die Auswirkungen für den Berufstand.

Im Juli 2021 hatte die EU-Kommission ein Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche vorgestellt. Zu den Plänen zählt etwa die Einrichtung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zur Verbesserung der Koordination zwischen den Mitgliedstaaten sollen die bisherigen Rahmenvorschriften außerdem gebündelt und in unmittelbar geltendes EU-Recht überführt werden. Der Vorschlag für eine neue Geldwäscheverordnung soll europaweit für die gleichen Verpflichtungen, etwa für Steuerberater und Steuerberaterinnen, sorgen. Gleichzeitig sollen die Sorgfaltspflichten durch die Ausweitung der Datenerhebung der Mandanten ausgeweitet werden. Dadurch könnte aber ein weiterer Abbau des Berufsgeheimnisses zu Lasten der Mandantenbeziehung drohen.

In seiner Eröffnungsrede zur Brüsseler Konferenz wies DStV-Präsident StB Torsten Lüth deshalb darauf hin, dass Compliance ein vertrauensvolles Verhältnis mit der Mandantschaft die besten Mittel seien, damit der Berufsstand einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche leisten könne. Aus diesem Grund forderte er eine Stärkung des Berufsgeheimnisses.

Nachdem Alexandra Jour-Schröder, stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte (GD FISMA) der EU-Kommission das Gesetzespaket vorgestellt hatte, nahm sie zusammen mit den beiden anderen Diskussionsteilnehmern, dem Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU), Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschusses und dem Vizepräsidenten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) StB Dr. Holger Stein, auf dem Podium Platz. Die Diskussion moderierte der EU-Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Hendrik Kafsack.

Während Markus Ferber gleich zu Beginn der lebhaften Debatte eine Lanze für die beratenden und prüfenden Berufe in Deutschland brach und ihre Bedeutung im Kampf gegen Geldwäsche durch die Beratung und durch die selbstverwaltende Aufsicht hervorhob, sah StB Dr. Holger Stein den Berufstand durch die Entschließung des EU- Parlaments zu den Pandora Papers zu Unrecht an den Pranger gestellt. Er stellte zudem klar, dass die Aufsichtsfunktion im Wege der Selbstverwaltung durch einen beständigen Informationsaustausch der Kammern besser gelänge als den Behörden.

 

(v.l.n.r.) MdEP Markus Ferber (CSU), stellvertretende Generaldirektorin der EU-Kommission, Alexandra Jour-Schröder, Moderator Hendrik Kafsack (FAZ) und StB Dr. Holger Stein diskutieren den Vorschlag zum Anti-Geldwäsche-Paket // Bildnachweis: Markris-Kourkolos Petros

Alexandra Jour-Schröder beteuerte, dass die EU-Kommission keinen Generalverdacht gegen den Berufstand habe und auch dessen Selbstverwaltung respektiere. Auf Nachfrage des Moderators gab sie jedoch zu bedenken, dass aus Sicht der EU-Kommission durchaus Hinweise für einen Verbesserungsbedarf bei der Aufsicht im Wege der Selbstverwaltung in Deutschland, sowohl im Personalbedarf als auch bei den Prüfungen vorlägen. Dr. Holger Stein widersprach und wies daraufhin, dass die Kammermitglieder die Aufsicht selbst finanzierten. Darüber hinaus wäre auch ein besserer Austausch im internationalen Bereich notwendig. Ansonsten sieht er keinen Bedarf für weitere Kontrollorganisationen.

Markus Ferber wies darauf hin, dass die berufsständische Vertretung in Europa kaum verbreitet wäre und nur drei Mitgliedstaaten überhaupt eine solche Organisationstruktur besäßen. Dies führe zu einer grundlegenden Skepsis gegenüber dem Prinzip Selbstverwaltung. Die Kernprobleme im Kampf beträfen seiner Ansicht nach aber überhaupt nicht die Selbstverwaltung, sondern mehr die FIU (Financial Intelligence Units). Er bemängelte hier insbesondere fehlende Rückmeldungen für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Deswegen gäbe es auch keine Lernkurve. Zudem sprach er sich dafür aus, dass untersucht werden müsse, welche Verpflichtungen wichtig, welche „nice to have“ und welche nicht erforderlich wären.

Diese Forderung wird selbstverständlich vom Deutschen Steuerberaterverband unterstützt.

Das Video zur Veranstaltung kann auf der Homepage der German Tax Advsers angeschaut werden.

 

 

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