2. Brüsseler Berufsrechtsdialog
Im 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog setzten die German Tax Advisers ihre Gespräche über die Zukunft des Berufsrechts der beratenden und prüfenden Berufe fort. DStV-Vizepräsident StB Torsten Lüth debattierte dabei mit der Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt. StB Prof. Dr. Hartmut Schwab war im Gespräch mit Martin Frohn, Referatsleiter der EU-Kommission für Berufsreglementierungen. Im Vorfeld des Livestreams zum 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog am 24.2.2021 hatten sich über 400 Interessierte angemeldet, um als Zaungäste der digitalen Arena die Gespräche mit Entscheidungsträgern der Europäischen Binnenmarktpolitik, und damit des Berufsrechts, mitzuverfolgen. Den Auftakt der Veranstaltung bildeten die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) aus Baden-Württemberg und DStV-Vizepräsident StB Torsten Lüth mit der Diskussion zum Berufsrecht im digitalen Zeitalter. StB Torsten Lüth begrüßte die Binnenmarktexpertin und hob ihre Rolle als Berichterstatterin der Dienstleistungsrichtlinie hervor, die den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen noch heute maßgeblich mitprägt. Inzwischen befasst sich Evelyne Gebhardt insbesondere mit digitalen Themen. In dieser Wahlperiode verhandelt sie etwa einen Bericht, der auch die Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt zum Gegenstand hat. Außerdem ist Gebhardt als Schattenberichterstatterin ihrer sozialdemokratischen Fraktion zuständig für einen der beiden Vorschläge zum Paket über digitale Dienste. StB Torsten Lüth zeigte sich besorgt darüber, dass neue Regelungen im digitalen Binnenmarkt und die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen zu einer Aushöhlung des Berufsrechts führen könnten. Die Europaabgeordnete teilte die Auffassung und fügte an, dass allein mit der Beibehaltung der jetzigen Regelung des Ziellandprinzips und damit verbunden des Fortbestands des nationalen Berufsrechts ein hohes Maß an Qualität der Dienstleistungen der Steuerberater gewährleistet werden könne. Deshalb, so versicherte Gebhardt, werde sie auch beim Paket über digitale Dienste ganz genau aufpassen, dass möglichst keine Beeinträchtigung der bestehenden Regeln beschlossen wird.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs führte StB Torsten Lüth aus, mit wie viel Engagement Steuerberater sich als Compliance-Instanz derzeit dafür einsetzen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Der Berufstand habe dadurch eine hohe Verantwortung für das Gemeinwohl und trage wesentlich zum Neustart der mittelständischen Wirtschaft bei. Wenig verständlich wären vor diesem Hintergrund die berufsrechtlichen Auseinandersetzungen auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission begründe die Notwendigkeit eines Abbaus von sog. Hindernissen, sprich Berufsrechten im Europäischen Binnenmarkt, mit der vagen Aussicht auf mehr Wirtschaftswachstum. Evelyne Gebhardt zeigte sich von den derzeitigen Leistungen des Berufstands sehr beeindruckt. Genau deshalb müssten Opportunitätskosten des Gemeinwohls auch mehr Berücksichtigung finden. Deregulierung wäre genau der falsche Ansatz. Es brauche stattdessen ein gut balanciertes Maß an Regelungen, um die Qualität von Dienstleitungen zu sichern.
Im Anschluss sprach der Präsident der BStBK, StB Prof. Dr. Hartmut Schwab mit Herrn Martin Frohn, Referatsleiter für Berufsregulierung.
Martin Frohn wartete erst einmal mit einer guten Nachricht auf. Nachdem die Gesetzesvorschläge zu den höchst umstrittenen Notifizierungsverfahren und der Europäische Dienstleistungskarte zurückgezogen wurden, kündigte er an, dass in dieser Wahlperiode keine größeren Gesetzgebungsvorschläge bei nicht-digitalen Dienstleistungen zu erwarten wären. Stattessen läge das Hauptaugenmerk der EU-Kommission darauf, dass existierende Binnenmarktregeln künftig in den Mitgliedstaaten besser umgesetzt werden. Den vollständigen 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog finden Sie auf dem YouTube-Kanal des DStV. Stand: 10.3.2021